Bundestag macht Abzocke mit Warteschleifen ein Ende

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Bild: dapd
Neues Telekommunikationsgesetz schreibt kostenlose Wartezeiten vor
Schlagworte:  Verbraucher Telekommunikation Bundestag 
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Berlin (dapd). Wer in der Warteschleife einer Telefon-Hotline hängt, soll dafür nach dem Willen des Bundestages künftig zumindest nicht mehr zahlen müssen. Die am Donnerstag verabschiedete Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass die Wartezeit bei Service-Rufnummern binnen eines Jahres komplett kostenlos werden soll. Wechselt ein Kunde den Telefonanbieter, soll die Umschaltung zudem innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Beim Umzug kann der alte Vertrag ohne neue Mindestlaufzeit mitgenommen werden.

Daneben sieht das überarbeitete Regelwerk auch für die Anbieter Erleichterungen vor. So sollen Telefon- und Internetkabel künftig günstiger verlegt werden können, indem sie etwa mit Gas- und Stromleitungen oder Bahntrassen kombiniert werden. Eine Verpflichtung, allen Bürgern eine Hochgeschwindigkeits-Anbindung ans Web anzubieten, soll es dagegen weiterhin nicht geben. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Wirtschaft und Verbraucherverbände begrüßten die Neuerungen am Donnerstag größtenteils. So lobte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die kostenlosen Warteschleifen. "Die Abzocke bei Service-Nummern wird bald ein Ende haben. Dafür haben wir uns seit langem eingesetzt", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch die Veränderungen bei Anbieterwechsel und Umzug seien positiv.

Dass der Gesetzgeber beim schnellen Internet nichts ändert, lobte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Dass es, anders als von der Opposition gefordert, keinen Universaldienst mit bestimmter Bandbreite gebe, vermeide ein Übermaß an Regulierung, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch ein Sprecher der Telekom sagte, dass eine entsprechende Verpflichtung "nicht zielführend" gewesen wäre.

Positiv aufgenommen wurde auch die Koppelung der verschiedenen Infrastrukturen. Das vermeide zusätzliche Baustellen und Kosten, hieß es vom Bitkom. Auch der Telekom-Sprecher nannte das neue TKG "deutlich innovationsfreundlicher", weil es den Breitbandausbau verbillige. Der Konzern beziffert allein die Kosten für den Tiefbau beim Verlegen neuer Kabel bisher auf 50.000 Euro pro Kilometer.

Nicht mehr im Gesetz findet sich dagegen eine Höchstdauer für die Speicherung von Daten zur Abrechnung zwischen Telekom-Anbietern. Diese sei ohne Begründung in letzter Sekunde aus dem Regelwerk gekippt worden, bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Hier hätte ein Schlupfloch geschlossen werden müssen."

Auch von den Grünen kam scharfe Kritik. Das Gesetz bedeute einen "weiteren Abbau des Datenschutzes von Telefon- und Internet-Kunden", sagte die Partei-Vorsitzende Claudia Roth. Stattdessen schaffe es "die Voraussetzungen für eine Vorratsdatenspeicherung light".

Kritik an einer "verpassten Gelegenheit" kam auch aus der Internet-Szene. So bemängelte der Berliner Netz-Aktivist Markus Beckedahl vor allem das Fehlen einer Vorschrift zur Netzneutralität, die einen gleichberechtigten Transport der Daten garantiert. "Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen führen zu nichts. Wir werden auch weiterhin nicht wissen, welche Provider am Verkehr ihrer Kunden herumpfuschen, Inhalte verlangsamen oder bevorzugen", sagte Beckedahl.

dapd

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