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Bild: ddp
Neues Gesetz soll Bürgern erweiterte Auskunftsrechte bei Behörden verschaffen
Schlagworte:  Behörden Informationsfreiheitsgesetz 
Behörden Informationsfreiheitsgesetz )

Mainz (ddp-rps). Mit einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz will nun auch Rheinland-Pfalz seinen Bürgern leichteren Zugang zu Informationen von Ämtern und Behörden verschaffen. Die SPD-Landtagsfraktion legte am Montag in Mainz einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der in der kommenden Woche im Landtag eingebracht werden soll. «Wir wollen erreichen, dass Staat und Verwaltung dem Bürger auf einer Ebene begegnen», sagte SPD-Fraktionschef Jochen Hartloff.

Allerdings enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Einschränkungen bei der Informationsfreigabe. Das Gesetz soll aber nach drei Jahren evaluiert und bei Bedarf geändert werden. Die SPD forderte die anderen Fraktionen auf, das Gesetz im Konsens zu beraten. Die CDU sicherte eine gründliche Prüfung des Vorhabens zu.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes war zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Es räumt den Bürgern erstmals ein umfassendes Auskunftsrecht bei öffentlichen Behörden ein. Seitdem haben acht weitere Bundesländer entsprechende Gesetze vorgelegt. Der rheinland-pfälzische Gesetzesentwurf orientiert sich laut SPD-Innenexperte Carsten Pörksen stark am Bundesgesetz.

Mit dem Gesetz soll es Bürgern, aber auch Vereinen oder Verbänden möglich werden, bei jeder Behörde des Landes, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt, amtliche Informationen einholen. Die Behörde muss dann innerhalb eines Monats reagieren. Für die Bearbeitung werden ab einem Aufwand von mehr als einer halben Stunde Arbeit Gebühren zwischen 25 und 500 Euro fällig.

Welche Gebühren genau erhoben würden, müsse die Praxis zeigen, sagte Hartloff. Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Informationen vor Ort solle aber in jedem Fall kostenfrei bleiben.

Allerdings sieht das Gesetz auch einen umfangreichen Schutz vor: So können die Behörden Anträge ablehnen, wenn die öffentliche Sicherheit oder internationale Beziehungen gefährdet würden oder Strafverfahren, Amtsgeheimnisse oder die wirtschaftlichen Interessen des Landes betroffen wären. Ausgenommen ist ebenfalls der Kernbereich des Regierungshandelns und damit Entwürfe zu Entscheidungen und Beschlüssen. Eingesehen werden dürfen dagegen Gutachten. Sind personenbezogene Daten Dritter betroffen, müssen diese der Freigabe der Informationen zustimmen.

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass mehr als 80 Prozent der Anträge genehmigt würden, im Bund seien es sogar 90 Prozent, sagte Pörksen. Länder wie Schleswig-Holstein hätten etwa 1000 Anträge pro Jahr zu behandeln, davon kämen rund 70 Prozent von den Kommunen, zumeist Anfragen zu Bauvorhaben.

CDU-Innenexperte Michael Hörter sprach von einem «prüfenswerten Entwurf», der allerdings «zahlreiche rechtliche und praktische Fragen» aufwerfe. Hörter schlug deshalb eine Anhörung vor. Auch die FDPO will den Gesetztentwurf nun zunächst einmal prüfen. Grundsätzlich unterstützten die Liberalen aber das Ziel eines verbesserten Informationszugangs für die Bürger, sagte FDP-Fraktionschef Herbert Mertin.

(ddp)

Schlagworte:  Behörden Informationsfreiheitsgesetz 
Behörden Informationsfreiheitsgesetz )



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